
Gericht: Bund muss Aktionsprogramm Nitrat erstellen
n-tv
Deutschland hat ein Problem mit zu viel Nitrat im Grundwasser. Jetzt gibt es ein brisantes Urteil: Das Landwirtschaftsministerium muss sofort handeln und neue Maßnahmen erarbeiten. Die Umwelthilfe feiert diesen Beschluss als historischen Erfolg.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium muss laut einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ein Nationales Aktionsprogramm zum Schutz der Gewässer vor Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen erstellen. Das hat das Gericht in Leipzig entschieden (Az.: BVerwG 10 C 1.25). Es gab damit der Deutschen Umwelthilfe (DUH) recht, die für die Erarbeitung dieses Aktionsprogramms geklagt hatte. Die Umweltvereinigung bezeichnete das Urteil als "Riesenerfolg".
Das Düngegesetz verpflichte den Bund schon seit 2017, ein solches Programm zu entwerfen, urteilte der 10. Senat. In einem zweiten Schritt müsse dieses dann in anstehende Änderungen der Düngeverordnung einbezogen werden.
Diese gesetzlich vorgeschriebene Dualität - erst Aktionsprogramm, dann Düngeverordnung - habe das Bundeslandwirtschaftsministerium bislang nicht umgesetzt. "Es besteht zwar die Düngeverordnung", sagte die Vorsitzende Richterin Susanne Rublack. "Ein der Düngeverordnung vorgelagertes Aktionsprogramm ist dagegen noch niemals erstellt worden."
