
Gericht: AfD muss Journalisten zur Wahlparty zulassen
n-tv
Partei-Wahlpartys sind traditionell wichtige Anlaufpunkte für Journalisten. Bei der Veranstaltung der AfD in Thüringen am Wahlsonntag sind jedoch Vertreter einiger Medienhäuser nicht willkommen. Diese müssen sich das Recht, am Event teilzunehmen, gerichtlich erkämpfen.
Die AfD muss nach einem Gerichtsurteil mehrere Journalisten, denen sie den Zutritt verweigern will, doch bei ihrer Wahlparty zur Thüringen-Wahl einlassen. Das Landgericht Erfurt gab einen Tag vor der Wahl klagenden Medienhäusern, die die Pressefreiheit bedroht sehen, recht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die AfD kann sich juristisch beim Oberlandesgericht wehren. Ob es wegen des nun knappen Zeitraums noch zu juristischen Schritten vor der Wahlparty kommt, ist unklar.
Das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel", die Springer-Marken "Bild" und "Welt" sowie die Tageszeitung "Taz" hatten sich gemeinsam an das Landgericht gewandt, um gegen den Ausschluss ihrer Journalisten von der AfD-Wahlparty, über die sie berichten wollen, vorzugehen. Zentrale Wahlpartys von Parteien am Wahltag sind traditionell wichtige Anlaufpunkte für Journalisten. Diese fangen dort die Stimmung zu den Wahlergebnissen ein, führen Interviews - häufig sind viele prominente Vertreter einer Partei vor Ort.
Am Sonntag wählen die Thüringerinnen und Thüringer einen neuen Landtag. Die AfD geht mit Spitzenkandidat Björn Höcke ins Rennen. In jüngeren Umfragen steht die Partei auf Platz eins mit Werten um die 30 Prozent. Der Landesverfassungsschutz stuft die Thüringer AfD als gesichert rechtsextremistisch ein.
