Gericht: Kein Schutz für Wehrdienstverweigerer aus Syrien
n-tv
Kassel (dpa/lhe) - Wer sich dem Wehrdienst in Syrien durch Flucht ins Ausland entzieht, hat keinen Anspruch auf Anerkennung als Flüchtling. Das hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof am Montag in Kassel laut Mitteilung entschieden. Im vorliegenden Fall geht es um einen 26 Jahre alten Syrer, der gegen die Ablehnung seines Asylantrags geklagt hatte mit dem Ziel, ihm die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen. Er war 2015 nach Deutschland gekommen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ihm nur einen "subsidiären Schutzstatus" gegeben.
Der Verwaltungsgerichtshof wies die Berufung des Syrers gegen die zuvor vom Verwaltungsgericht Wiesbaden abgewiesene Klage zurück. "Mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit" drohten dem Kläger keine "etwaige Verfolgungshandlungen wegen der Entziehung vom Wehrdienst". Vielmehr würden Menschen, die sich durch eine illegale Ausreise dem Wehrdienst entzogen hätten, bei der Rückkehr nach Syrien nicht dafür bestraft, sondern üblicherweise direkt zum Militärdienst eingezogen, hieß es. Der Verwaltungsgerichtshof hat nach eigenen Angaben die Revision zum Bundesverwaltungsgericht nicht zugelassen. Gegen die Nichtzulassung der Revision könne der Kläger beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Beschwerde einlegen.More Related News