Geheimdienste sind nicht komplett geheim
n-tv
Die Bundesregierung erleidet vor dem Bundesverfassungsgericht eine Niederlage. Ein Abgeordneter wollte wissen, wie viel Personal der Inlandsgeheimdienst ins Ausland schickt. Das muss das Innenministerium nun beantworten.
Selbst beim Geheimdienst muss nicht alles für alle geheim bleiben: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat mit einem Urteil die Informationsrechte von Parlamentariern gestärkt. Die Weigerung der früheren Bundesregierung, dem FDP-Bundestagsabgeordneten Konstantin Kuhle eine Frage zum Verfassungsschutz zu beantworten, verletze diesen in seinem parlamentarischen Fragerecht, befand das Gericht. Kuhle wollte wissen, wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Inlandsgeheimdienst 2015 bis 2019 ins Ausland entsandte. (Az. 2 BvE 8/21)
Das Bundesinnenministerium verweigerte die Auskunft und begründete dies im Dezember 2020 damit, dass die Informationen geheim bleiben müssten, weil hier das Staatswohl "in besonderem Maße" berührt sei. Kuhle wiederum findet, dass Abgeordnete bei dem Thema Bescheid wissen müssten, wenn sie beispielsweise über den Haushalt der Nachrichtendienste abstimmten. Er zog nach Karlsruhe und hatte dort nun Erfolg.
Das Gericht erklärte, dass die Verweigerung der Auskunft nicht gerechtfertigt sei. Eine Gefährdung des Staatswohls habe die damalige Bundesregierung nicht ausreichend dargelegt: Sie habe nur abstrakt überlegt, dass ausländische Nachrichtendienste Informationen sammelten, um diese wie ein Mosaik zusammenzuführen - die Auskunft könnte dabei ein entscheidendes Teilstück sein. Das hätte die Regierung aber genau erklären müssen, entschied das Bundesverfassungsgericht.
Berlin (dpa/bb) - In bestimmten Straßen am Görlitzer Park in Berlin-Kreuzberg, der für Drogenhandel bekannt ist, fallen die Straßenlaternen auffallend häufig aus. Das geht aus einer Antwort des Senats auf eine Grünen-Anfrage hervor. Ob die Laternen tatsächlich nur öfter defekt sind oder gezielt beschädigt werden, blieb unklar.
Großensee (dpa/lno) - Bei einer Frontalkollision zwischen zwei Motorrädern in Großensee (Kreis Stormarn) sind zwei Menschen schwer verletzt worden. Nach ersten Angaben war eine 57 Jahre alte Motorradfahrerin am Samstagabend aufgrund eines Fahrfehlers in den Gegenverkehr geraten, wie die Polizei mitteilte. Daraufhin kollidierte sie mit einem 60-jährigen Motorradfahrer auf der Gegenfahrbahn. Beide Verletzte wurden in ein Krankenhaus gebracht. Zuvor hatte die "Hamburger Morgenpost" darüber berichtet.
Ostercappeln (dpa/lni) - Ein 20-jähriger Kradfahrer ist bei einem Unfall in Ostercappeln (Landkreis Osnabrück) schwer verletzt worden. Nach ersten Angaben stürzte der junge Mann mit seinem Krad am Samstagnachmittag aus ungeklärter Ursache, wie die Polizei mitteilte. Der 20-Jährige landete in einem Graben und wurde ins Krankenhaus gebracht.
Zülpich (dpa/lnw) - Ein Dieb hat an einer Baustelle zur Beseitigung von Flutschäden in Zülpich (Kreis Euskirchen) ein Starkstromkabel gestohlen. Der bislang unbekannte Täter hatte sich im Stadtteil Schwerfen an einem Stromkasten zu schaffen gemacht und das 15 Meter lange Kabel entfernt, wie die Polizei am Sonntag mitteilte. Die Isolierung ließ er in der Nacht zum Freitag am Tatort zurück - nur das wertvolle Metall nahm er mit. Der genaue Wert des im Kabel enthaltenen Kupfers war zunächst nicht bekannt.
Freital (dpa/sn) - Drei Menschen sind bei einem Unfall mit einer explodierenden Gaskartusche in einem Restaurant in Freital (Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge) verletzt worden. Wie die Polizei am Sonntag mitteilte, fiel die Kartusche eines Sahnespenders am Freitagabend in das heiße Öl einer Fritteuse und explodierte. Dadurch verteilte sich das Fett in der Küche, ein 63-jähriger Mitarbeiter erlitt schwere Verletzungen. Eine Mitarbeiterin und ein Mitarbeiter im Alter von 50 und 54 Jahren wurden leicht verletzt. Alle drei Verletzten kamen in Krankenhäuser. Die Polizei ermittelt.