
Geheimdienste sind nicht komplett geheim
n-tv
Die Bundesregierung erleidet vor dem Bundesverfassungsgericht eine Niederlage. Ein Abgeordneter wollte wissen, wie viel Personal der Inlandsgeheimdienst ins Ausland schickt. Das muss das Innenministerium nun beantworten.
Selbst beim Geheimdienst muss nicht alles für alle geheim bleiben: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat mit einem Urteil die Informationsrechte von Parlamentariern gestärkt. Die Weigerung der früheren Bundesregierung, dem FDP-Bundestagsabgeordneten Konstantin Kuhle eine Frage zum Verfassungsschutz zu beantworten, verletze diesen in seinem parlamentarischen Fragerecht, befand das Gericht. Kuhle wollte wissen, wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Inlandsgeheimdienst 2015 bis 2019 ins Ausland entsandte. (Az. 2 BvE 8/21)
Das Bundesinnenministerium verweigerte die Auskunft und begründete dies im Dezember 2020 damit, dass die Informationen geheim bleiben müssten, weil hier das Staatswohl "in besonderem Maße" berührt sei. Kuhle wiederum findet, dass Abgeordnete bei dem Thema Bescheid wissen müssten, wenn sie beispielsweise über den Haushalt der Nachrichtendienste abstimmten. Er zog nach Karlsruhe und hatte dort nun Erfolg.
Das Gericht erklärte, dass die Verweigerung der Auskunft nicht gerechtfertigt sei. Eine Gefährdung des Staatswohls habe die damalige Bundesregierung nicht ausreichend dargelegt: Sie habe nur abstrakt überlegt, dass ausländische Nachrichtendienste Informationen sammelten, um diese wie ein Mosaik zusammenzuführen - die Auskunft könnte dabei ein entscheidendes Teilstück sein. Das hätte die Regierung aber genau erklären müssen, entschied das Bundesverfassungsgericht.
