
Geflügelpest bei Stockenten: Harburg ordnet Stallpflicht an
n-tv
Winsen/Cuxhaven (dpa/lni) - Im Landkreis Harburg ist bei drei Stockenten das hoch ansteckende Geflügelpest-Virus H5N1 nachgewiesen worden. Die Kreisverwaltung ordnete deshalb am Dienstag eine Stallpflicht für Geflügel im Bereich der Unterelbe-Niederung an, einem Gebiet, in dem Wildvögel bevorzugt rasten. Die Anordnung gilt vom kommenden Freitag (29. Oktober) an.
Das Zugverhalten der Vögel begünstige die Übertragung und die Ausbreitung des Virus, sagte Thorsten Völker, Leiter der Abteilung Ordnung und Verbraucherschutz der Kreisverwaltung, die auch das Veterinäramt umfasst. "Die Dichte der Vogelpopulationen in den Rastgebieten wird in den kommenden Wochen weiter stark zunehmen, da der Vogelzug erst begonnen hat."
Oberste Priorität habe der Schutz des Geflügels. Der Ausbruch der Geflügelpest könne immense wirtschaftliche Folgen für alle Geflügelhalter, Schlachtstätten und verarbeitende Industrien haben, so Völker weiter. Das von der Aufstallpflicht betroffene Gebiet umfasst die gesamte Samtgemeinde Elbmarsch sowie nördliche Teile der Stadt Winsen, der Gemeinde Stelle und der Gemeinde Seevetal.
