Gastro-Betreiber ziehen nach Lockdown vor Gericht – Urteil hat große Bedeutung für Mietverhältnisse
Frankfurter Rundschau
Gastronomen aus Frankfurt und Wiesbaden wollen wegen des Corona-Lockdowns weniger Miete zahlen. Das Gericht fällte jetzt Entscheidungen mit großer Bedeutung.
Frankfurt – Gastronomen haben kein automatisches Recht auf Mietminderung wegen der Pandemie. Das Verwendungsrisiko trage der Mieter, urteilte das Oberlandesgericht Frankfurt in einer am Freitag veröffentlichten Entscheidung und bestätigte damit die Einschätzung des Landgerichts.
Im konkreten Fall hatte die Betreiberin einer bundesweiten Sushikette mit Restaurant in Frankfurt geklagt. Sie hatte die Räume von dem Beklagten gemietet und darauf hingewiesen, dass das Lokal während des Lockdowns zeitweise nicht habe betrieben werden können. Sie wollte daher nicht die volle Miete zahlen. Zu Unrecht, urteilten Landgericht und die übergeordnete Instanz. Der Vermieter sei nur für die Überlassung der Räumlichkeiten verantwortlich, nicht aber für die Aufrechterhaltung des Betriebs.
Das Oberlandesgericht (OLG) berücksichtigte bei seiner Entscheidung auch wirtschaftliche Aspekte beider Parteien. So sei für die bundesweite Kette eine ordnungsgemäße Weiterzahlung der Miete nicht „unzumutbar“, während aufseiten des Vermieters „ganz erhebliche Darlehensverpflichtungen“ eine Herabsetzung der Miete nicht zumutbar machten.