Freiwillige Rentenbeiträge: In diesen Fällen lohnt es sich
RTL
Nicht nur Angestellte können über die gesetzliche Rentenversicherung vorsorgen. Wer von freiwilligen Einzahlungen vor allem 2022 davon profitiert.
Mit fast 57 Millionen Versicherten und gut 21 Millionen Rentnerinnen und Rentnern ist die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland die Alterssicherung schlechthin. Sie soll in erster Linie Arbeitnehmerinnen und -nehmer für die Zukunft absichern, doch auch Selbstständige, Menschen in freien Berufen oder Hausfrauen und -männer können über sie vorsorgen, und zwar mit freiwilligen Beiträgen. Welche Optionen es gibt und warum gerade 2022 ein gutes Jahr dafür ist, zeigt Finanztest.
Wer in Deutschland wohnt, hier nicht versicherungspflichtig ist und keine volle Altersrente bezieht, kann sich ab Vollendung des 16. Lebensjahres freiwillig versichern. Dies gilt auch für Deutsche, die im Ausland wohnen.
Auch in diesem Jahr besteht noch bis zum 31. März die Möglichkeit, freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung rückwirkend für 2021 zu zahlen, wie Finanztest mitteilt. Bei einer nachträglichen Zahlung für das Jahr 2021 kann die Beitragshöhe zwischen dem Mindestbeitrag von 83,70 Euro und dem Höchstbeitrag von 1.311,70 Euro monatlich gewählt werden. Einzahlende überweisen für einen Entgeltpunkt auf dem Rentenkonto 7235,59 Euro.
Ein Punkt entspricht derzeit einer Monatsrente von 34,19 Euro. 2021 waren es 7.726,63 Euro, also fast 500 Euro mehr. Die günstigen Bedingungen 2022 sind vor allem der zuvor schwachen Lohnentwicklung geschuldet. In der Regel steigt der Wert eines Entgeltpunkts jedes Jahr. Damit werden höhere Einzahlungen fällig. Für freiwillige Beiträge in Höhe von 1.004,40 Euro im Jahr 2022 schreibt die Rentenkasse derzeit Ansprüche von 4,75 Euro monatlich brutto gut.
Bedenken müssen Vorsorgesparende aber, dass im Ruhestand auf die Rente Steuern anfallen, wenn auch meist deutlich weniger. Dazu kommen bei vielen Beiträge für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung von rund 11 Prozent. Vor allem für jene, die nicht gesetzlich rentenversichert sind oder mit den Zusatzbeiträgen eine für den Rentenanspruch nötige Wartezeit von fünf Jahren Versicherungszeit nicht erfüllen möchten, sind freiwillige Beiträge sinnvoll.
Besonders Mütter und Väter, die nie in die Rentenkasse eingezahlt und sich stattdessen der Kindererziehung gewidmet haben, profitieren. Sie bekommen pro Kind, das ab 1992 geboren wurde, drei Jahre Kindererziehungszeit gutgeschrieben. Müttern und Vätern, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, werden seit 2014 zwei Jahre fiktive Beitragszahlung angerechnet - bisher war es nur ein Jahr. Doch das ist zumindest bei einem Kind nicht ausreichend, um in den Genuss einer gesetzlichen Rente zu kommen. Hier kann die Zahlung von freiwilligen Beiträgen den Rentenanspruch sichern.
Auch Freiberufler und Beamte können sich auf diesem Weg ihre gesetzliche Rente sichern und ebenfalls die Höhe ihres monatlichen Beitrages in den genannten Grenzen frei wählen. Im Falle von Beamten schmälert die so erworbene gesetzliche Rente nicht die Höhe der Pension. Aber auch Arbeitnehmer, die pflichtversichert sind und vorzeitig in den Ruhestand gehen möchten, können durch die Zahlung von freiwilligen Beiträgen eine Rentenkürzung kompensieren. Die Beiträge sind zudem von der Steuer absetzbar.
Der Ausgleichsbetrag kann über die Jahre bis zum 63. Lebensjahr gestreckt werden. Solche Teilzahlungen sind nicht nur leichter zu schultern, sondern auch steuerlich sinnvoll. Denn die Beiträge können jedes Jahr ganz oder zumindest teilweise im Rahmen der Altersvorsorgeaufwendungen bei der Steuer abgesetzt werden. Auch lässt sich durch die Zahlung der Versicherungsschutz für eine Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung aufrechterhalten. Entgeltpunkte, welche durch die verkürzte Arbeitsdauer fehlen, lassen sich aber nicht ausgleichen.