Frau muss nach Kindstötung fünfeinhalb Jahre ins Gefängnis
n-tv
Weil ihr ihre Unabhängigkeit wichtiger ist, wirft eine Frau ihr Neugeborenes aus dem dritten Stock. Das Landgericht Schwerin verurteilt die 26-Jährige nun zu zu fünfeinhalb Jahren Haft. Sie habe sich in einer Ausnahmesituation befunden.
Weil sie ihr neugeborenes Kind aus dem dritten Stock eines Hauses in Schwerin warf, ist eine 26-jährige Frau vom Landgericht Schwerin zu fünf Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Mutter ihre Schwangerschaft und im Oktober 2022 die Geburt des kleinen Mädchens hatte verheimlichen wollen. Sie sprachen die Frau des Totschlags schuldig. Der Vorsitzende Richter sagte, die junge Mutter habe sich zwar durch die Geburt in einer Ausnahmesituation befunden, sie sei aber nicht erheblich vermindert steuerungsfähig gewesen. Auch eine Affekthandlung schloss er aus.
Eine Obduktion hatte ergeben, dass das Neugeborene lebensfähig zur Welt gekommen und infolge des Sturzes an schweren Kopfverletzungen gestorben war. Nach Überzeugung des Gerichts hatte die Altenpflegehelferin gewusst, dass sie schwanger war. Doch ihre Unabhängigkeit sei ihr wichtig gewesen, für das Kind habe es "keine innere Akzeptanz" bei ihr gegeben, sagte der Vorsitzende Richter Robert Piepel in der Urteilsbegründung. In den Monaten vor der Geburt habe sie ihre deutliche Gewichtszunahme auf Medikamente geschoben, die sie einnehmen musste. Damit manipulierte sie sowohl ihren Lebensgefährten, den Vater des Kinds, als auch Bekannte und Kollegen. Selbst als ihr Freund kurz vor der Geburt einen Notarzt holen wollte, weil sie schwere Schmerzen hatte, wimmelte sie ihn ab.
Nach Erkenntnissen des Gerichts brachte die Angeklagte das Baby im Badezimmer der Wohnung ihres Lebensgefährten nachts zur Welt und erkannte, dass es lebte. Nach Darstellung des Richters versuchte sie zuerst, das Baby die Toilette hinunterzuspülen. Als dies nicht gelang, warf sie das kleine Mädchen demnach aus dem Fenster, bevor es schrie, damit ihr Lebensgefährte nichts von der Geburt erfahren sollte. Das tote Baby wurde am nächsten Morgen von einem Nachbarn im Hinterhof des Hauses gefunden. Er verständigte einen Notarzt. Die Staatsanwaltschaft beantragte eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und neun Monaten. Die Verteidigung wollte einen Freispruch und will Revision einlegen. Der Prozess habe die Behauptung der Angeklagten nicht widerlegt, dass ihrer Meinung nach das Kind tot geboren worden sei, teilte sie mit.
Ein Kind mit einer Wasserpistole hat nahe einem Wahllokal im baden-württembergischen Wellendingen im Landkreis Rottweil einen Polizeieinsatz ausgelöst. Wie die Polizei in Konstanz berichtete, ging gegen 11 Uhr per Notruf die Mitteilung ein, dass ein Mann offenbar mit einer Pistole im Hosenbund am Schlossplatz die Hauptstraße entlanggehe.