Frankreich stellt Verfahren nach Germanwings-Absturz ein
Die Welt
Nach dem Absturz der Germanwings-Maschine in den französischen Alpen im März 2015 waren Vorwürfe der fahrlässigen Tötung erhoben worden. Nun teilte die französische Justiz mit, dass das Strafverfahren eingestellt wurde. Niemand habe den Absturz vorhersehen können.
Sieben Jahre nach dem Germanwings-Absturz in den Alpen hat die französische Justiz das Verfahren wegen fahrlässiger Tötung eingestellt. Das Strafgericht in Marseille kam zu dem Ergebnis, dass niemand habe vorhersehen und verhindern können, dass der Copilot den Airbus am 24. März 2015 absichtlich zum Absturz bringt und gegen einen Berg steuert, sagte die Sprecherin der Kammer für Massenunfälle am Donnerstag. Alle 150 Menschen an Bord des Flugs von Barcelona nach Düsseldorf kamen ums Leben. Die meisten Opfer stammten aus Deutschland, viele davon aus Nordrhein-Westfalen.
In dem Verfahren hatten die Ermittler auch eine mögliche Verantwortung von Germanwings und der Konzernmutter Lufthansa klären wollen. Die Richter entschieden, dass der Straftatbestand der fahrlässigen Tötung weder gegen natürliche noch gegen juristische Personen erfüllt ist.