
Forderungen von Baufirma bei Kramertunnel unbegründet
n-tv
München/Garmisch-Partenkirchen (dpa/lby) - Das Landgericht München I hat zusätzliche Geldforderungen der mit dem Bau des Kramertunnels bei Garmisch-Partenkirchen beauftragten Firma als unbegründet bewertet. Vor allem seien gesetzliche Vorgaben bei der Rechnungsstellung nicht eingehalten worden, erläuterte eine Gerichtssprecherin am Donnerstagabend die Entscheidung. Inhaltlich seien die Forderungen in dem Eilverfahren nicht im Einzelnen geprüft worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Das Staatliche Bauamt Weilheim hatte geklagt, weil die Arbeitsgemeinschaft Kramertunnel BeMo Tunneling Subterra, die den Tunnel bauen sollte, Abschlagszahlungen in zweistelliger Millionenhöhe verlangt hatte. Begründet wurden die Mehrforderungen mit dem Abtransport von Geröll, mit Schlammabsaugung und Maßnahmen während der Corona-Pandemie. Laut Gericht ging es um 35 Millionen Euro brutto.
Einen Tag vor der mündlichen Verhandlung am Dienstag hatte die Baufirma den Werkvertrag mit dem Bauamt Weilheim gekündigt. Damit ist derzeit unklar, wie es mit dem Bau des von den Einheimischen sehnlichst erwarteten Tunnels weitergeht.
Die Firma hatte der Gerichtssprecherin zufolge in der mündlichen Verhandlung am Dienstag erklärt, wegen der Abschlagsforderungen nach der Kündigung des Vertrags nicht mehr vorzugehen. Sie werde eine Schlussrechnung stellen.
