
Finale Entscheidung über Zulassungen zur Kommunalwahl steht
n-tv
Für viele Parteien und Kandidaten geht es auf den letzten Metern vor den Kommunalwahlen um alles: Gibt es formale Gründe, sie nicht zuzulassen? Die Würfel sind gefallen.
Düsseldorf (dpa/lnw) - Der Landeswahlausschuss hat abschließend über Zulassungen und Zurückweisungen zur nordrhein-westfälischen Kommunalwahl am 14. September entschieden. Das überparteiliche und auch mit Richtern sowie der Landeswahlleiterin besetzte Gremium entschied in Düsseldorf über insgesamt zehn Beschwerden.
Ein Bürger, der gegen die Zulassung der AfD in der Landeshauptstadt Beschwerde eingelegt hatte, weil er Zweifel an der rechtmäßigen Aufstellung der Reserveliste der Partei hatte, scheiterte. Damit ist die AfD zur Kommunalwahl in Düsseldorf endgültig zugelassen. Der Bürger war gar nicht zur Beschwerde befugt.
Diese Entscheidung gehörte zu den insgesamt drei als unzulässig zurückgewiesenen Beschwerden, die von Personen eingelegt worden waren, die entweder gar nicht dazu befugt waren oder deren Einsprüche nicht fristgerecht eingegangen waren.
