
FDP-Politikerin will Embryonenschutzgesetz kippen
n-tv
1990 verbietet der Gesetzgeber in Deutschland die Spende von Eizellen. Die Risiken für Spenderinnen seien zu groß, Kinder könnten Probleme mit der Identitätsfindung haben. FDP-Politikerin Helling-Plahr findet die Argumente überholt. Eine Bundesministerin unterstützt ihren geplanten Antrag auf Freigabe.
Die FDP-Rechtspolitikerin Katrin Helling-Plahr dringt auf eine Zulassung der in Deutschland verbotenen Eizellspende - und will dazu einen Gruppenantrag in den Bundestag einbringen. "Die Argumente, mit welchen der Gesetzgeber vor über 30 Jahren das Verbot der Eizellspende oder der auch altruistischen Leihmutterschaft begründet hat, sind längst nicht mehr stichhaltig", sagte sie den Zeitungen der Mediengruppe Bayern.
Sie habe sich deshalb entschlossen, "noch in diesem Sommer die Kolleginnen und Kollegen der anderen demokratischen Fraktionen zu kontaktieren und einzuladen, gemeinsam an einem Gruppenantrag zur Legalisierung der Eizellspende zu arbeiten". Vor dem Hintergrund des medizinischen und gesellschaftlichen Fortschritts seit dem Jahr 1990 sei eine grundlegende Reform des Embryonenschutzgesetzes dringend erforderlich, so Helling-Plahr.
Dem Eizellspenden-Verbot liegt das 1990 verabschiedete Embryonenschutzgesetz zugrunde. Das Verbot beruht auf der Annahme, dass Kinder von zwei Müttern - einer genetischen und einer gebärenden - Identitätsfindungsprobleme bekommen könnten.
