FBI überprüft geheime 9/11-Dokumente
n-tv
Auch zwei Jahrzehnte nach den Terroranschlägen vom 11. September sind viele Ermittlungsakten noch immer unter Verschluss. Ein Unding, finden die Hinterbliebenen der Opfer - sie fordern seit Jahren die Veröffentlichung der Geheimdokumente. Die Regierung von Joe Biden verspricht mehr Transparenz.
Die US-Behörden wollen die Veröffentlichung bislang geheim gehaltener Dokumente zu den Terroranschlägen vom 11. September 2001 prüfen. Wie das FBI am Montag in einem Schreiben an den US-Staatsanwalt für den südlichen Bezirk von New York mitteilte, wolle es bislang geheime Dokumente prüfen, um "zusätzliche zur Veröffentlichung geeignete Informationen" zu finden. Diese sollten "fortlaufend und so schnell wie möglich" offengelegt werden. Die Ankündigung des FBI kommt vor dem Hintergrund eines seit Jahren andauernden Rechtsstreits, den Hinterbliebene von Opfern der Terroranschläge gegen Saudi-Arabien und andere Staaten führen. Über die Jahre hatten sich verschiedenen US-Regierungen auf das Staatsgeheimnis berufen, um einige Dokumente nicht veröffentlichen zu müssen. Der aktuelle Präsident Joe Biden hatte jedoch erklärt, er begrüße das FBI-Schreiben. Seine Regierung sei bestrebt, ein "Höchstmaß an Transparenz im Rahmen des Gesetzes zu gewährleisten".Spitzingsee (dpa/lby)- Nach mehreren Fällen von Magen-Darm-Erkrankungen bei Besuchern des Rotwandhauses bei Spitzingsee im Landkreis Miesbach ist die Alpenvereinshütte vorläufig geschlossen. Man suche nun nach der Ursache, sagte eine Mitarbeiterin der Münchner Alpenvereinssektion Turner-Alpen-Kränzchen am Dienstag auf Anfrage. Die "Süddeutsche Zeitung" hatte zuerst darüber berichtet.
Nürnberg (dpa/lby) - Der Prozess um die tödlichen Schüsse auf einer belebten Straße in Nürnberg könnte in eine neue Runde gehen. Die Verteidigung habe Revision gegen die lebenslange Haftstrafe für den Todesschützen eingelegt, sagte eine Justizsprecherin am Dienstag. Das Landgericht in Nürnberg hatte den 29-Jährigen Mitte Mai unter anderem wegen Mordes verurteilt und eine besondere Schwere der Schuld festgestellt. Der Bundesgerichtshof muss nun entscheiden, ob es zu einem neuen Prozess kommt.