
Fast 120 Anträge von Betrieben auf Entschädigung nach Flut
n-tv
Noch ist die Zahl der Betriebe überschaubar, die nach der Flutkatastrophe Geld aus dem Entschädigungstopf wollen. Das hat seine Gründe. Dass die Zahl steigen wird, ist aus Sicht des Wirtschaftsministeriums klar.
Mainz (dpa/lrs) - Bislang haben nach Angaben der Landesregierung 68 rheinland-pfälzische Gewerbebetriebe Anträge auf Entschädigung aus der Fluthilfe eingereicht. Aus der Landwirtschaft gebe es darüber hinaus bisher 44 Anträge wegen Flächenschäden und 6 weitere wegen Sachschäden beispielsweise an Gebäuden oder Maschinen, teilte das Wirtschaftsministerium der Deutschen Presse-Agentur mit. Grundsätzlich haben die Betriebe bis zum 30. Juni 2023 Zeit, Anträge auf Entschädigung zu stellen. "Insofern besteht kein Zeitdruck und die Zahl der Anträge wird sicherlich noch zunehmen", erklärte eine Ministeriumssprecherin.
Zuständig für Gewerbebetriebe ist die landeseigene Investitions- und Strukturbank (ISB). Die Anträge aus der Landwirtschaft werden an die jeweilige Kreisverwaltung beziehungsweise an das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Mosel gestellt.
