
Fall Hanna: Verteidigung rechnet mit Richterin und Anklage ab
n-tv
Im Prozess um den Tod der Studentin Hanna wird ein junger Mann wegen Mordes verurteilt. Doch es gibt Zweifel an dem Schuldspruch. Nun wird das Verfahren neu aufgerollt. Gleich zu Beginn nimmt die Verteidigung die Richterin und Staatsanwaltschaft des vergangenen Prozesses ins Visier.
Im Prozess um den Tod der Studentin Hanna in Aschau bestreitet der Angeklagte nach Angaben seiner Verteidiger die Mord-Vorwürfe gegen ihn. Er wolle sich ansonsten aber "schweigend verteidigen", sagte sein Anwalt Yves Georg nach der Verlesung der Anklage.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem inzwischen 23-Jährigen vor, die Studentin im oberbayerischen Aschau "aus sexuellen Motiven" angegriffen und dann in einen reißenden Bach gestoßen zu haben. Die junge Frau war auf dem Heimweg von einer Party in der Diskothek "Eiskeller".
Der Angeklagte war 2024 vom Landgericht Traunstein wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von neun Jahren verurteilt worden, doch der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil wegen Befangenheit der Vorsitzenden Richterin auf. Sie hatte sich mit der Staatsanwaltschaft ausgetauscht, ohne die Verteidigung darüber zu informieren.
