Fall Friesenhof: Schadensersatzklage in Vorbereitung
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2015 wurden zwei Friesenhof-Heime nach Berichten über angebliche Missstände vom Land geschlossen. Es folgten eine Insolvenz und ein Untersuchungsausschuss. Und Gerichtsprozesse, die die Betreiberin gewann. Auf das Land kommen nun hohe Schadensersatzforderungen zu.
Kiel (dpa/lno) - Sechs Jahre nach der Schließung zweier Mädchenheime der Jugendhilfeeinrichtung Friesenhof in Dithmarschen bereitet der Anwalt der damaligen Betreiberin eine Schadensersatzklage in Millionenhöhe gegen das Land Schleswig-Holstein vor. "Wir sind dabei", sagte Trutz Graf Kerssenbrock der Deutschen Presse-Agentur. Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) und einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) ist das Kapitel Friesenhof verwaltungsrechtlich beendet und der Weg damit frei für eine zivilrechtliche Klage. Er hoffe, dass die Klage im August oder September dargelegt werden könne, sagte Kerssenbrock. Zuständig für die Amtshaftungsklage sei das Landgericht Kiel. Auf rund 1,5 Millionen Euro wird sich die Schadensersatzforderung den Angaben zufolge voraussichtlich belaufen. Bereits im Dezember 2019 hatte das Verwaltungsgericht in Schleswig geurteilt, dass die Schließung der zwei Mädchenheime im Juni 2015 rechtswidrig war (Az. 15 A 3/17). Die Gründe für den Widerruf der Betriebserlaubnis waren nach Ansicht des Verwaltungsgerichts nicht ausreichend gewesen. Ein gegen das Urteil vom Sozialministerium eingelegter Antrag auf Zulassung der Berufung beim OVG ist kürzlich abgelehnt worden (AZ: 3 LA 56/20).More Related News