Fall Djokovic gerät zur Hängepartie
DW
Zunächst hatte der serbische Tennisspieler Novak Djokovic mit seinem Einspruch gegen die Verweigerung der Einreise nach Australien Erfolg. Allerdings überlegt der Einwanderungsminister, dagegen vorzugehen.
Ein Gericht in Melbourne hat zugunsten des 34 Jahre alten Tennisstars entschieden und dessen sofortige Freilassung aus einem Hotel für Ausreisepflichtige angeordnet. Novak Djokovic bekommt auch seine persönlichen Dinge und Papiere zurück, wie der Richter Anthony Kelly anordnete. Grenzbeamte hatten am Mittwoch die Ausnahmegenehmigung für den Nachweis einer vollständigen Corona-Impfung nicht anerkannt. Djokovics Anwälte waren gegen die Annullierung seines Visums durch die Grenzschutzbehörden nach der Ankunft juristisch vorgegangen.
Der Erfolg vor Gericht garantiert aber nicht, dass Novak Djokovic als Titelverteidiger sicher an den Australian Open ab dem 17. Januar teilnehmen kann. Die australische Regierung kündigte bereits an, eine erneute Aufhebung von Djokovics Visum prüfen zu wollen. Nach Informationen der australischen Zeitung "The Age" wird Einwanderungsminister Alex Hawke nicht mehr an diesem Montag darüber entscheiden, ob er von seinem persönlichen Recht Gebrauch macht, das Visum doch wieder aufzuheben. Allerdings kann Hawke dies in den nächsten Tagen noch tun.
Erst einmal darf sich Djokovic in Melbourne aber frei bewegen, nachdem ein Gericht am Montag seinem Einspruch gegen die Verweigerung seiner Einreise nach Australien stattgegeben hatte. Der 34 Jahre alte Serbe durfte daraufhin das Abschiebehotel verlassen, in dem er sich die vergangenen Tage aufgehalten hatte. Aktuell halte er sich im Büro seiner Anwälte auf, hatte sein Bruder Djordje Djokovic im serbischen Fernsehen gesagt.
Der Fall Djokovic sorgt seit Tagen für Wirbel weit über die Tennis-Szene hinaus. Der 34-Jährige konnte am Mittwochabend (Ortszeit) bei der Einreise am Flughafen in Melbourne aus Sicht der Behörden nicht die nötigen Dokumente für eine medizinische Ausnahmegenehmigung, auch ohne Corona-Impfung einreisen zu dürfen, vorlegen. Der Serbe hatte gegen die Entscheidung Einspruch eingelegt. Laut den Gerichtsdokumenten gab die Seite von Djokovic an, dass dieser am 30. Dezember vom medizinischen Chef des australischen Tennisverbands eine Ausnahmegenehmigung erhalten habe.
Ein positiver Corona-Test aus dem Dezember 2021 sollte ihm doch noch zur Teilnahme an den Australian Open verhelfen. Aus den Gerichtsdokumenten geht hervor, dass Djokovic am 16. Dezember 2021 zum zweiten Mal positiv auf das Coronavirus getestet worden sein soll. Es traten jedoch etliche Ungereimtheiten auf. Erstmals war der Tennis-Ausnahmespieler während seiner heftig kritisierten Adria Tour im Juni 2020 positiv auf das Coronavirus getestet worden.