Ex-Theaterchef Pekny kommt mit Bewährung davon
n-tv
Mehrfach ruft der ehemalige Münchner Theaterintendant Thomas Pekny kinderpornografische Inhalte im Internet auf. Zu dem Prozess deswegen erscheint er aus gesundheitlichen Gründen nicht. Das Amtsgericht München verurteilt Pekny jetzt trotzdem.
Als der Prozess gegen den früheren Theaterintendanten Thomas Pekny wegen des Abrufens kinder- und jugendpornografischer Inhalte aus dem Internet beginnt, bleibt sein Platz auf der Anklagebank leer. Seine Verteidiger begründen dies mit gesundheitlichen Problemen: "Es geht ihm alles andere als gut." Die Verhandlung vor dem Amtsgericht München wird daraufhin erst einmal unterbrochen, die Prozessbeteiligten ziehen sich zum Rechtsgespräch zurück. Kurz darauf dann die Wende: Pekny wird kurzerhand per Strafbefehl zu einer Bewährungsstrafe von acht Monaten verurteilt.
Drei Jahre darf sich der ehemalige Chef der Komödie im Bayerischen Hof nun nichts zuschulden kommen lassen, sonst wird die Bewährung widerrufen. Außerdem muss er 5000 Euro an den Kinderschutzbund München zahlen. Die Richterin begründete den spontanen Wechsel in das Strafbefehlsverfahren damit, dass aufgrund der aktuellen persönlichen Situation des Angeklagten "Zweifel an der Durchführbarkeit der Hauptverhandlung für geraume Zeit" bestünden. Weitere Details nannte sie nicht. Pekny hatte mehrfach kinder- und jugendpornografische Inhalte im Internet abgerufen.
Bei einer Durchsuchung seines Hauses im Zuge anderer Ermittlungen waren mehr als 100 Dateien auf seinem Laptop gefunden worden, die über einen Zeitraum von knapp zwei Jahren abgerufen worden waren. Einige der fotografierten Mädchen, denen sexuelle Gewalt angetan worden war, schätzten die Ermittler auf ein Alter zwischen zwei und sechs Jahren. Es ist nicht der erste Prozess gegen Pekny. Ende Juli 2021 war er aus Mangel an Beweisen vom Vorwurf des schweren sexuellen Missbrauchs von Frauen freigesprochen worden. Das Landgericht München I kam damals in seinem Urteil zu dem Schluss, dass kein Tatnachweis geführt werden konnte.