Ex-Banker nach "Cum-Ex"-Deals verurteilt
n-tv
Durch Steuertrickserien bei sogenannten "Cum-Ex"-Geschäften entstand dem deutschen Staat ein Schaden in Milliardenhöhe. Das Landgericht Bonn verurteilt nun einen ehemaligen Mitarbeiter der Hamburger Warburg-Bank zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe.
Wegen sogenannter "Cum-Ex"-Geschäfte auf Kosten der Steuerzahler ist erstmals ein deutscher Banker zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Bonn verhängte gegen den früheren Generalbevollmächtigten der Hamburger Warburg-Bank eine Haftstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten wegen Steuerhinterziehung in fünf Fällen. Zwei Monate der Strafe gelten den Angaben einer Gerichtssprecherin zufolge schon als vollstreckt, weil sich das Verfahren über einen langen Zeitraum gezogen hatte. Das Urteil sei noch nicht rechtskräftig. Die Warburg-Bank erklärte nach dem Urteil, die Entscheidung überrasche nach den Festlegungen vom März 2020 nicht. "Die vorrangige Verantwortung der inländischen Depotbanken und der Initiatoren der Geschäfte wird nicht ausreichend berücksichtigt", erklärte sie. "Ob das Urteil angesichts zahlreicher verworfener Befangenheitsanträge und abgelehnter Beweisanträge einer etwaigen Revision standhält, ist fraglich."Konzerne teilen den EU-Binnenmarkt künstlich auf und verlangen in den Ländern unterschiedliche Preise. Händler können zudem nicht in EU-Nachbarländern einkaufen. Diese Praxis stößt in Athen auf Kritik. Wenige Wochen vor der EU-Wahl macht die griechische Regierung das Thema zu einer Frage der Glaubwürdigkeit.
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