Ex-AfD-Abgeordneter darf nicht mehr als Richter arbeiten
n-tv
Der Verfassungsschutz stuft Jens Maier als Rechtsextremisten ein. Für die AfD saß er bis 2021 im Bundestag. Den Weg zurück in den Richterdienst will ihm das sächsische Justizministerium wegen rassistischer Aussagen versperren. Das Leipziger Dienstgericht für Richter gibt dem Ministerium nun recht.
Der als rechtsextrem eingestufte frühere AfD-Bundestagsabgeordnete Jens Maier aus Sachsen soll nicht mehr als Richter arbeiten dürfen und in den vorzeitigen Ruhestand versetzt werden. Das Leipziger Dienstgericht für Richter erklärte einen entsprechenden Antrag des sächsischen Justizministeriums für zulässig. Maier sei als Richter nicht mehr tragbar, sagte der Vorsitzende Richter Hanns-Christian John zur Begründung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Anwalt des 60-Jährigen stellte eine Revision vor dem Dienstgericht des Bundes in Aussicht. Das Haus von Justizministerin Katja Meier hatte die Versetzung in den Ruhestand beantragt. Wer durch staatliche Behörden als Rechtsextremist angesehen werde, könne kein glaubwürdiger Repräsentant der Justiz mehr sein, argumentierte die Grünen-Politikerin. Maier wird seit 2020 vom Verfassungsschutz in Sachsen als Rechtsextremist eingestuft, klagt dagegen allerdings vor dem Verwaltungsgericht Dresden. Er hatte sein Mandat bei der Bundestagswahl 2021 verloren und wollte danach in den Richterdienst zurückkehren.
In der mündlichen Verhandlung ging das Gericht alle Äußerungen Maiers einzeln durch, die das Justizministerium zusammengetragen hatte. Dazu zählten Tweets auf seinem Account oder auch Wahlkampfreden. Auch eine Kranzniederlegung zum Gedenken an die Bombardierung Dresdens im Zweiten Weltkrieg wurde aufgeführt.
Kamenz (dpa/sn) - Sachsens Tourismus hat wieder mehr Menschen einen Job geboten. Im Vorjahr waren in dieser Branche 63.600 Menschen sozialversicherungspflichtig beschäftigt, wie das sächsische Landesamt für Statistik am Dienstag mitteilte. Im Vergleich zu 2022 stieg die Beschäftigtenzahl um nahezu ein Prozent, und damit auf den dritthöchsten Stand nach 2018 und 2019.
Halle (dpa/sa) - In einer Spielothek in Halle hat es in der Nacht auf Dienstag gebrannt. Eine Lüftung habe gegen Mitternacht Feuer gefangen, teilte die Polizei am Morgen mit. Die Beamten vermuten einen technischen Defekt als Brandursache. Verletzt wurde niemand. Der Einsatz war am Morgen bereits beendet. Zur Höhe des Sachschadens machte die Polizei bislang keine Angaben.
Altmannstein (dpa/lby) - Ein durch das riskante Verhalten eines anderen Autofahrers verursachter Unfall mit drei Autos in Oberbayern ist verhältnismäßig glimpflich ausgegangen. Die Fahrzeuge waren am Montag zusammengestoßen, nachdem mehrere Fahrer durch das Überholmanöver eines bisher Unbekannten zu Vollbremsungen gezwungen worden waren, wie die Polizei am Dienstag mitteilte. Der vierte Wagen kam dabei nicht mehr rechtzeitig zum Stehen und schob das Auto vor ihm in einen weiteren Wagen. Zwar wurde niemand verletzt, der Schaden wird aber auf mehrere Tausend Euro geschätzt. Der überholende Wagen setzte seine Fahrt fort, die Polizei bittet um Hinweise auf ihn oder den überholten Lastwagen.
Bützow (dpa/mv) - Bei einem Wild-Unfall auf der Landstraße 13 bei Bützow (Landkreis Rostock) sind ein Motorradfahrer und seine Beifahrerin verletzt worden. Wie die Polizei am Dienstagmorgen mitteilte, waren der 51-jährige Leichtkraftradfahrer und seine Beifahrerin auf der L13 unterwegs, als plötzlich ein Reh die Straße überquerte. Es kam zu einer Kollision, wodurch der 51-Jährige die Kontrolle über sein Motorrad verlor. Dabei wurde er schwer verletzt; seine 34-jährige Beifahrerin zog sich leichte Verletzungen zu. Beide seien ins Krankenhaus gebracht worden. Das Reh starb.