
Ex-AfD-Abgeordneter darf nicht mehr als Richter arbeiten
n-tv
Der Verfassungsschutz stuft Jens Maier als Rechtsextremisten ein. Für die AfD saß er bis 2021 im Bundestag. Den Weg zurück in den Richterdienst will ihm das sächsische Justizministerium wegen rassistischer Aussagen versperren. Das Leipziger Dienstgericht für Richter gibt dem Ministerium nun recht.
Der als rechtsextrem eingestufte frühere AfD-Bundestagsabgeordnete Jens Maier aus Sachsen soll nicht mehr als Richter arbeiten dürfen und in den vorzeitigen Ruhestand versetzt werden. Das Leipziger Dienstgericht für Richter erklärte einen entsprechenden Antrag des sächsischen Justizministeriums für zulässig. Maier sei als Richter nicht mehr tragbar, sagte der Vorsitzende Richter Hanns-Christian John zur Begründung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Anwalt des 60-Jährigen stellte eine Revision vor dem Dienstgericht des Bundes in Aussicht. Das Haus von Justizministerin Katja Meier hatte die Versetzung in den Ruhestand beantragt. Wer durch staatliche Behörden als Rechtsextremist angesehen werde, könne kein glaubwürdiger Repräsentant der Justiz mehr sein, argumentierte die Grünen-Politikerin. Maier wird seit 2020 vom Verfassungsschutz in Sachsen als Rechtsextremist eingestuft, klagt dagegen allerdings vor dem Verwaltungsgericht Dresden. Er hatte sein Mandat bei der Bundestagswahl 2021 verloren und wollte danach in den Richterdienst zurückkehren.
In der mündlichen Verhandlung ging das Gericht alle Äußerungen Maiers einzeln durch, die das Justizministerium zusammengetragen hatte. Dazu zählten Tweets auf seinem Account oder auch Wahlkampfreden. Auch eine Kranzniederlegung zum Gedenken an die Bombardierung Dresdens im Zweiten Weltkrieg wurde aufgeführt.
