
Europäischer Gerichtshof rügt erneut Rechtsstaatlichkeit in Ungarn
Die Welt
Wieder ein Urteil des Europäischen Gerichtshof zur Rechtsstaatlichkeit in Ungarn: Er verteidigt das Recht nationaler Gerichte, die obersten EU-Richter mit Vorlagefragen anzurufen. Das dürfe kein Disziplinarverfahren zur Folge haben.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat erneut die Rechtsstaatlichkeit in Ungarn gerügt. Mit einem am Dienstag verkündeten Urteil verteidigten die Luxemburger Richter zudem das Recht nationaler Gerichte, die obersten EU-Richter mit Vorlagefragen anzurufen. Eine Regelung in Ungarn, wonach eine solche Vorlage zu einem Disziplinarverfahren führen kann, sei damit nicht vereinbar. (Az: C-564/19)
Die ungarische Regelung sieht vor, dass die Generalstaatsanwaltschaft beim Obersten Gerichtshof Einwände gegen ein sogenanntes Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH erheben kann, wenn dies zur Entscheidung über den konkreten Fall nicht notwendig sei. Wenn der Oberste Gerichtshof diese Auffassung teilt, kann er ein Disziplinarverfahren gegen den vorlegenden Richter einleiten.

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