EU will 140 Milliarden Euro Übergewinne abschöpfen
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Die EU-Kommission will per Gesetz übermäßige Gewinne einiger Energieerzeuger abschöpfen und in den EU-Staaten verteilen. Kommissionspräsidentin von der Leyen kalkuliert in ihrer Rede zur Lage der EU mit 140 Milliarden Euro. Zudem gibt sie bekannt, spontan nach Kiew zu reisen.
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen ist sich sicher, dass sich die Ukraine gegen Russland behaupten kann. Russlands Präsident Wladimir "Putin wird scheitern, die Ukraine und Europa werden sich durchsetzen", sagte von der Leyen in ihrer Rede zur Lage der Union vor dem Europäischen Parlament. Zudem kündigte sie an, noch an diesem Mittwoch nach Kiew zu reisen, um Präsident Wolodymyr Selenskyj zu treffen. Dabei werde es um die Frage gehen, wie die Ukraine Zugang zum EU-Binnenmarkt erhalte, sagte von der Leyen. Zugleich sagte sie der Ukraine eine Soforthilfe von 100 Millionen Euro zum Wiederaufbau von Schulen zu.
Zur Entlastung der Verbraucher sollen übermäßige Gewinne von Energiefirmen in der EU künftig abgeschöpft und umverteilt werden. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen kündigte im Straßburger Europaparlament einen Gesetzesvorschlag gegen die hohen Energiepreise an, der sowohl Produzenten von erneuerbarem Strom als auch Gas- und Ölkonzerne treffen würde. "Unser Vorschlag wird mehr als 140 Milliarden Euro für die Mitgliedstaaten bringen, um die Not unmittelbar abzufedern", sagte von der Leyen.
Der Gesetzesvorschlag sieht von der Leyen zufolge vor, dass übermäßige Gewinne vieler Stromproduzenten an Verbraucher verteilt werden sollen, um sie bei den hohen Kosten zu entlasten. Der Strompreis wird derzeit vom hohen Gaspreis getrieben und auch Produzenten von billigerem Strom - etwa aus Sonne, Wind, Atomkraft oder Kohle - können diesen zu den hohen Preisen verkaufen. Firmen, die Elektrizität nicht aus Gas herstellen, sollen einen Teil dieser Gewinne abgeben. Laut einem Entwurf sollen Einnahmen ab 180 Euro pro Megawattstunde an den Staat gehen. Aus diesem Geld sollten Entlastungsmaßnahmen finanziert werden. Die Bundesregierung hat ähnliche Maßnahmen unterstützt.
Dresden (dpa/sn) - Der sächsische Landtagspräsident Matthias Rößler hat sich nach 34 Jahren Zugehörigkeit zum Parlament aus dem Hohen Haus verabschiedet. Am Ende der letzten Sitzung vor der Sommerpause ergriff der 69 Jahre alte CDU-Politiker am Donnerstag noch einmal das Wort. Er bezeichnete die zu Ende gehende Legislaturperiode als historisch und machte das vor allem an der Corona-Pandemie fest. Sachsen habe ein "lebendiges Parlament". "Eine Demokratie ist nie fertig, sie ist immer im Werden. Jeder kann einen Teil dazu beitragen, damit sie gelingt."
Petr Bystron steht im Verdacht, Geld aus Russland erhalten zu haben, um dann im Bundestag im Sinne Moskaus zu agieren. Der AfD-Politiker bestreitet das. Bei der Europawahl steht er weit oben auf der Liste seiner Partei. Kurz vor seinem Wechsel ins EU-Parlament werden die Behörden in Berlin nochmal aktiv.
Ansbach (dpa/lby) - Weder Schilder noch eine Absperrkette haben ein Mann beim Gassigehen davon abgehalten, Grundschüler auf einem Verkehrsübungsplatz zu stören. Der 63-Jährige sei über die rot-weiße Absperrkette am Eingang des Ansbacher Verkehrsübungsplatzes gestiegen und sein Hund darunter durchgelaufen, erzählte eine Polizeisprecherin am Donnerstag. Danach soll der Mann am Dienstag quer über den Platz gegangen sein, auf dem Grundschulkinder das Radfahren übten.
Dessau-Roßlau (dpa/sa) - Das Urteil des Landgerichts Dessau-Roßlau gegen einen Sporttrainer, der über Jahre ein Mädchen sexuell missbrauchte, ist rechtskräftig. Das teilte ein Gerichtssprecher am Donnerstag mit. Das Gericht hatte den 53-jährigen Angeklagten am Mittwoch vergangener Woche zu 9 Jahren und 6 Monaten Haft verurteilt. Er verging sich von 2017 bis 2020 in 229 Fällen an dem anfangs neunjährigen Mädchen. Der weitestgehend geständige Mann wurde wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen verurteilt. Zudem verhängte das Gericht gegen ihn ein dreijähriges Berufsverbot nach seiner Haft. Außerdem muss er der Geschädigten ein Schmerzensgeld von 25.000 Euro zahlen.
Spremberg (dpa/bb) - Die Wölfin, die sich in der Lausitz in einem Zaun zum Schutz gegen die Schweinepest verfangen hatte, ist dabei nach Erkenntnissen des Landkreises nicht schwer verletzt worden. Tierärzte, Polizei und Wolfsexperten waren am Dienstag im Einsatz, um das Tier zu betäuben und dann zu befreien. Der Landesjagdverband teilte auf Anfrage mit, ähnliche Fälle, bei denen ein Wolf in einem Zaun zum Schutz vor der Afrikanischen Schweinepest feststeckte, seien ihm nicht bekannt.