EU-Taxonomie-Verordnung: Österreich klagt gegen "grünes AKW-Label"
DW
Bis 2050 will die Europäische Union klimaneutral werden - auch durch eine mögliche Förderung des Neubaus von Atomkraftwerken. Die Regierung in Wien geht nun juristisch gegen diese Pläne vor.
Österreich zieht vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Die Regierung in Wien klagt wegen der Pläne der EU-Kommission, Kernergie als "nachhaltig" einzustufen. "Atomkraft und Gas sind weder grün noch nachhaltig. Deshalb haben wir wie angekündigt eine Klage gegen die Taxonomie-Verordnung der EU-Kommission eingereicht", teilte Österreichs Klimaschutzministerin Leonore Gewessler (Grüne) am Freitag mit. Sie bestätigte damit einen Bericht der österreichischen Zeitung "Kurier" und macht eine länger angekündigte Drohung war.
Die Ministerin hat die Klassifizierung wiederholt "Greenwashing" genannt. Die seit 2020 geltende Taxonomie umfasst bisher regenerative Energien wie Wind- und Sonnenkraft, und soll ein europäisches Gütesiegel für nachhaltige Finanzprodukte schaffen. Der Schritt käme also einer offiziellen Empfehlung für private Investitionen in Atom- und Gasprojekte gleich. Das ist umstritten, da beim Verbrennen von Gas klimaschädliches Kohlendioxid entsteht und es keine endgültige Lösung für den radioaktiven Müll von Atomkraftwerken gibt.
Die Frist für eine Klage endet am kommenden Montag. Dann werde die österreichische Regierung "alle Details" zu ihrer am Freitag eingereichten Klage veröffentlichen, kündigte Gewessler an. Eine Sprecherin hatte zuvor bereits für Montag eine Pressekonferenz angekündigt.
Österreich hatte sich von Anfang an gegen die Einstufung von Gas und Atomenergie als nachhaltig ausgesprochen und mit einer Klage gedroht. Dem "Kurier" zufolge argumentiert die Regierung in Wien, dass die Kommission Entscheidungen von solcher Tragweite nicht treffen dürfe. Es werden auch Verfahrensmängel angeführt, da die EU-Staaten zu wenig Zeit gehabt hätten, die Maßnahmen zu bewerten.
Auch Umweltschutzorganisationen haben bereits mit Klagen gedroht. Die Einstufung von Gas und Atomkraft als nachhaltig soll zum Jahreswechsel in Kraft treten. Mit der Taxonomie-Verordnung sollen wirtschaftliche Aktivitäten nach ökologischen Standards klassifiziert werden, um so Investitionen anzukurbeln.