
EU-Kommission verklagt Ungarn wegen Minderheitenrechten und Medienfreiheit
DW
Schon seit langem streitet die Brüsseler Behörde mit der Regierung des rechtspopulistischen Ministerpräsidenten Viktor Orban. Nun leitet sie rechtliche Schritte ein. Dabei geht es unter anderem um LGBTQ-Rechte.
Ungarn muss sich zum einen wegen eines Gesetzes, das Informationen über Homosexualität und Transsexualität einschränkt, vor dem höchsten europäischen Gericht verantworten. Das umstrittene Gesetz trat vergangenes Jahr in Kraft. Demnach sind jegliche Publikationen verboten, die Kindern zugänglich sind und nicht-heterosexuelle Beziehungen darstellen. Auch wird Werbung verboten, in der Homosexuelle oder Transsexuelle als Teil einer Normalität erscheinen.
Das Gesetz wird von der EU-Kommission, anderen Ländern sowie von Menschenrechtlern und in der ungarischen Opposition kritisiert. Damit diskriminiere die Regierung Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität. EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen sprach von einer "Schande".
Ministerpräsident Viktor Orban wies die Kritik zurück. Nur Ungarn selbst könne entscheiden, wie Kinder in dem Land erzogen und gebildet würden. Der Politiker regiert das Land mit der rechtskonservativen Partei Fidesz seit 2010.
Der andere Fall betrifft das Vorgehen der ungarischen Behörden gegen den unabhängigen Radiosender Klubradio. Die Klage der EU-Kommission beim Europäischen Gerichtshof bezieht sich darauf, dass ein Antrag des Senders auf eine neue Lizenz für den UKW-Sendebetrieb im vergangenen Jahr verweigert wurde. Klubradio kann seine Inhalte seitdem nur noch im Internet verbreiten.
"Wir gehen mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln gegen Angriffe auf unabhängige Medien vor", sagte die EU-Kommissarin für Werte und Transparenz, Vera Jourova.













