
Erste Haftstrafe in der Frankfurter Awo-Affäre – Gericht nimmt Entschuldigung nicht ab
Frankfurter Rundschau
Der Ex-Geschäftsführer der Awo Protect muss zwei Jahre und neun Monate ins Gefängnis. Seine Entschuldigung nahm ihm das Gericht nicht ab – im Gegenteil.
Frankfurt – Der Ex-Geschäftsführer der Awo Protect, Klaus Roth, ist am Montag vom Frankfurter Landgericht zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte dreieinhalb Jahre Haft gefordert, seine Verteidigung eine Strafe von unter einem Jahr zur Bewährung. Seine damalige Verwaltungsleiterin, Ayten Ö., wurde zu elf Monaten Gefängnis verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurden. Wegen der langen Verfahrensdauer gilt bei beiden ein Monat bereits als vollstreckt.
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