
Erste Abschiebung aus Frankfurt in den Iran seit fast einem Jahr - Pro Asyl außer sich
Frankfurter Rundschau
Erstmals seit fast einem Jahr soll ein Flüchtling unfreiwillig in den Iran geflogen werden. Die Hilfsorganisation Pro Asyl befürchtet weitere Fälle.
Frankfurt - Erstmals seit März vergangenen Jahres soll ein Mann gegen seinen Willen von Frankfurt aus in den Iran geflogen werden. Wie ein Sprecher der Bundespolizei der Frankfurter Rundschau auf Nachfrage bestätigte, war der Mann bereits am 2. Januar aus der indischen Metropole Mumbai kommend am Frankfurter Flughafen gelandet. Seitdem befindet er sich im Transitbereich des Flughafens. Die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl und der hessische Flüchtlingsrat hatten zuvor auf das Schicksal des Iraners aufmerksam gemacht.
Wie der Polizeisprecher sagte, habe der Mann ohne Papiere bei der Bundespolizei vorgesprochen und einen Asylantrag gestellt. Im Rahmen des sogenannten Flughafenverfahrens sei sein Asylgesuch vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt worden. In der vergangenen Woche habe dann das Verwaltungsgericht Frankfurt einen Eilantrag des Betroffenen gegen diese Entscheidung abgelehnt, so dass er sofort außer Landes gebracht werden könne.
Wann und wie der Mann genau nach Teheran geflogen werde, sei derzeit noch nicht klar, erklärte der Sprecher. Es müsse noch geklärt werden, mit welcher Fluggesellschaft er fliegen und wer ihn in Empfang nehmen könne. Formal handelt es sich bei dem unfreiwilligen Flug nicht um eine Abschiebung, sondern nur um eine Zurückweisung.
Das sogenannte Flughafenverfahren wird bei Menschen angewandt, die aus einem sogenannten sicheren Herkunftsland kommen oder keine gültigen Ausweispapiere besitzen. Die Betroffenen werden in einer speziell gesicherten Unterkunft im Flughafen festgehalten, bis ihr Asylantrag im Schnellverfahren geprüft wurde.
Juristisch wird dabei davon ausgegangen, dass die Betroffenen noch gar nicht nach Deutschland eingereist seien. Nur wenn ihr Asylantrag als nicht unbegründet eingestuft wird, dürfen die Menschen den Flughafen verlassen und anschließend ein normales Asylverfahren durchlaufen.













