
Erhöhung der Parteienfinanzierung um 25 Millionen Euro verfassungswidrig
Die Welt
2018 ist die staatliche Parteienfinanzierung um 25 Millionen Euro angehoben worden. Das Bundesverfassungsgericht erklärt die Erhöhung nun für nichtig – und gibt damit einer breiten Front von Abgeordneten recht.
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Erhöhung der staatlichen Parteienfinanzierung um 25 Millionen Euro für nichtig erklärt. Der 2018 von den Regierungsfraktionen der Union und SPD im Bundestag beschlossene Anstieg auf damals 190 Millionen Euro pro Jahr sei verfassungswidrig, urteilte das höchste deutsche Gericht am Dienstag in Karlsruhe. (Az. 2 BvF 2/18)
Es gab damit 216 Abgeordneten von Grünen, Linkspartei und FDP – damals allesamt Oppositionsparteien – Recht. Diese hatten die Verfassungsmäßigkeit der Erhöhung überprüfen lassen. Auch wenn sie selbst genauso von der Erhöhung profitieren, hielten sie das Plus für unverhältnismäßig und fürchteten den Eindruck einer Selbstbedienung.

Ermittlungen, Abhörmaßnahmen, schwere Anschuldigungen: Der frühere BND-Präsident August Hanning sagt gegenüber WELT, dass er im Fall Christina Block zu Unrecht ins Visier der Justiz geraten sei. Er bestreitet die Beteiligung an einer Kindesentziehung oder deren Planung – und kritisiert seinerseits die Strafverfolger.

Trotz Unmuts in der AfD-Bundesspitze tritt die Landtagsabgeordnete Lena Kotré mit Rechtsextremist Martin Sellner auf. Aufforderungen aus ihrer Partei, sie habe allein das „Remigrationskonzept“ ihrer Partei zu vertreten, folgt sie nicht. Gegenüber früheren Äußerungen werden bei Sellner Widersprüche deutlich.











