
Entwurf: Teilnehmergrenze bei Versammlungen soll fallen
n-tv
Die Begrenzung auf 35 Teilnehmer bei Versammlungen in Thüringen stand zuletzt auf der Kippe. Nun soll sie laut einem Verordnungsentwurf wegfallen - einige Auflagen bleiben jedoch.
Erfurt (dpa/th) - Die Teilnehmerbegrenzung auf 35 Menschen bei Versammlungen in Thüringen soll aufgehoben werden. Das geht aus einem ersten Entwurf für die neue Corona-Verordnung des Landes hervor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Die Verordnung soll am 23. Januar in Kraft treten. Demnach sollen Kundgebungen weiterhin - bis auf genehmigte Ausnahmen - nur ortsfest durchgeführt werden. Teilnehmer müssten den Mindestabstand einhalten und eine medizinische Maske oder FFP-2-Maske tragen. Außerdem sollen die zuständigen Behörden durch Auflagen sicherstellen, dass der Infektionsschutz gewährt ist.
In Thüringen sind derzeit unter freiem Himmel nur ortsfeste Kundgebungen mit 35 Personen erlaubt. Die aktuelle Corona-Verordnung sieht Ausnahmen vor, wenn dies aus infektionsschutzrechtlichen Gründen vertretbar ist. Innenminister Georg Maier (SPD) hatte sich zuletzt für eine Aufhebung dieser Teilnehmerbegrenzung stark gemacht. Auch Gesundheitsministerin Heike Werner (Linke) hatte dafür ihre Zustimmung signalisiert. Unangemeldete Aufzüge gegen die Corona-Beschränkungen, wie sie zuletzt immer wieder in Thüringen stattfanden, wären nach den neuen Regeln weiter unzulässig.
In dem Verordnungsentwurf ist außerdem die Anwendung der 2G-Plus-Regel in der Gastronomie ab 23. Januar enthalten. Bislang hatte dies nur in Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mindestens 1000 gegolten. Ausgenommen von der Regel wären demnach Betriebskantinen, Mensen oder Autohöfe.
