Entscheidung über Auskunftspflicht zum Wolf im Februar
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Bückeburg (dpa/lni) - Der Niedersächsische Staatsgerichtshof hat sich am Mittwoch mit der Frage beschäftigt, welche Informationen das Land über Genehmigungen zum Abschuss von Wölfen öffentlich machen muss. Drei Grünen-Politiker waren vor das höchste Verfassungsgericht Niedersachsens gezogen. Sie beklagen, dass Umweltminister Olaf Lies (SPD) Informationen über Abschussgenehmigungen für Wölfe geheimhalte.
Wölfe stehen unter strengem Naturschutz und dürfen nur in Ausnahmefällen mit behördlicher Genehmigung getötet werden. Die Entscheidung in dem sogenannten Organstreitverfahren werde der Staatsgerichtshof am 8. Februar verkünden, sagte eine Sprecherin der Grünen-Fraktion im Landtag nach der mehr als zweistündigen Verhandlung. Für die Landesregierung war unter anderem Umwelt-Staatssekretär Frank Doods in Bückeburg. (StGH 1/21)
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