
Entrümpelungsdienst geht nach 600.000-Euro-Fund leer aus
n-tv
Bei einer Haushaltsauflösung finden Mitarbeiter einer Räumungsfirma 600.000 Euro. Das Unternehmen fordert daraufhin einen Anteil sowie einen Finderlohn. Doch das Landgericht Köln sieht die Sache anders. Eine entsprechende Klausel im Vertrag der Firma sei unwirksam.
Eine Entrümpelungsfirma geht nach einem Bargeldfund in einer Wohnung in Höhe von mehr als 600.000 Euro laut einem Urteil leer aus. Die Firma hat weder einen Anspruch auf einen Teilbetrag noch auf einen Finderlohn, wie das Landgericht Köln laut Mitteilung entschied. Die Entrümpelungsfirma hatte auf eine Zahlung von 100.000 Euro und einen Finderlohn geklagt.
Die Klägerin betreibt den Angaben zufolge in Bayern eine Entrümpelungsfirma. Sie räumte im Auftrag der Beklagten eine Wohnung in Bayern. Dort entdeckten Mitarbeiter Bargeld in Höhe von mehr als 600.000 Euro - unter anderem in Windelpackungen. Auch Schmuck und Münzen im Wert von rund 30.000 Euro wurden gefunden.
