
Einladung an Netanjahu wäre "180-Grad-Wende"
n-tv
Israels Ministerpräsident Netanjahu ist gerade ein schwieriger Gast, denn gegen ihn liegt ein Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs vor. Ungarn macht für seinen Besuch den Weg frei, indem es sich aus dem IStGH zurückzieht und auch CDU-Chef Merz möchte für eine Netanjahu-Visite "Mittel und Wege" finden. Diese verstoßen jedoch gegen das Völkerrecht - und die deutsche Verfassung.
Einen Tag nach der Bundestagswahl steht Friedrich Merz in der CDU-Parteizentrale in Berlin und kündigt Großes an: Er habe dem israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu zugesichert, "Mittel und Wege" zu finden, damit dieser Deutschland besuchen und wieder verlassen könne, ohne festgenommen zu werden. Die Ankündigung des wahrscheinlich zukünftigen Bundeskanzlers ist deshalb groß, weil das Vorhaben gegen geltendes Recht verstößt: das Völkerstrafrecht.
Im November vergangenen Jahres hatte der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) Haftbefehl gegen Netanjahu und den früheren israelischen Verteidigungsminister Joav Galant erlassen. Die USA hatten den IStGH daraufhin wegen "Machtmissbrauchs" und "bösartigen Verhaltens" mit Sanktionen bedacht. Auch der ungarische Regierungschef Viktor Orban verurteilte die Entscheidung des IStGH scharf und sprach seinem israelischen Kollegen eine Einladung aus. Mit der Ankunft Netanjahus in Ungarn kündigte die Regierung nun den Rückzug aus dem IStGH an.
Der Juso-Vorsitzende Philipp Türmer fürchtet, Merz könnte es Orbán gleichtun und warnt den CDU-Chef davor, das Völkerrecht zu verletzen. "Auch Friedrich Merz würde Netanjahu am liebsten in Berlin begrüßen. Ein Zeichen dafür, bei welchen Regierungschefs Merz sich einreihen will", sagte Türmer dem Stern. Damit drohe Merz die Axt an die regelbasierte Völkerrechtsordnung zu legen, kritisierte der Vorsitzende der SPD-Jugendorganisation. Frankreich, Polen und auch die deutsche Bundesregierung hatten bisher angekündigt, "die Rechtslage prüfen zu wollen".
