Ein Nilpferd als Person
Süddeutsche Zeitung
Ein Urteil aus Ohio erregt Aufmerksamkeit: Können Tiere juristische Subjekte sein?
Juristisch haben Mäuse und Elefanten etwas gemeinsam: Sie sind Zwitterwesen. "Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt", steht in Artikel 90a des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Eigene Rechtspersönlichkeiten sind sie aber dennoch nicht. Juristen zählen Tiere zu den Rechtsobjekten. So heißt es im BGB weiter: "Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist." Deshalb kann man zum Beispiel einen Kaufvertrag über ein Tier abschließen.
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