Eilantrag von FDP und SSW
n-tv
Schleswig (dpa/lno) - Zwei Wochen nach Ablehnung eines Eilantrags von FDP und SSW gegen die Anhebung der Mindestgröße von Fraktionen in Kommunalvertretungen hat das Landesverfassungsgericht eine Begründung geliefert. Allerdings ging es dabei nicht um inhaltliche Fragen.
Im Eilverfahren würden nur die Folgen abgewogen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, der Antrag in der Hauptsache aber Erfolg hätte, und andererseits die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Antrag in der Hauptsache aber erfolglos bliebe. Den Ausführungen der Antragsteller seien keine besonders schweren Nachteile bei einem Inkrafttreten des Gesetzes zu entnehmen. "Insbesondere haben auch fraktionslose Mitglieder von Gemeindevertretungen substanzielle politische Einflussmöglichkeiten."
Die Gründe, die für oder gegen die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Gesetzes sprechen, würden erst im Hauptsacheverfahren geprüft, hieß es weiter. Das Verfassungsgericht hatte den Eilantrag drei Tage vor der Kommunalwahl am 14. Mai abgelehnt.
In dem Eilantrag beider Fraktionen ging es nur um die Mindestgröße von Fraktionen in Gemeindevertretungen und Kreistagen mit 31 oder mehr Mitgliedern, die Schwarz-Grün von zwei auf drei Mitglieder erhöht hatte. Die kleineren Parteien fürchten Demokratieabbau. FDP und SSW klagen auch gegen Einschnitte bei Bürgerbegehren. Nunmehr werden solche Bürgerbegehren gegen Bauleitplanungen ausgeschlossen, für die in der Kommunalvertretung eine Zweidrittelmehrheit nötig war. Der Landtag hatte das Gesetz Ende März gegen heftige Oppositionskritik mit schwarz-grüner Mehrheit beschlossen.