
Eilantrag gegen Wald-Betretungsverbot scheitert
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Gilt der Grundgesetz-Anspruch auf Unverletztlichkeit der Wohnung auch für ein Baumhaus in einem besetzten Waldgebiet? Das Frankfurter Verwaltungsgericht hat den Eilantrag eines Klimaaktivisten nun abgelehnt.
Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Im Streit um die geplante Rodung im Fechenheimer Wald ist ein Klimaaktivist am Montag mit seinem Eilantrag gescheitert, die betroffene Waldfläche betreten zu dürfen. Das Frankfurter Verwaltungsgericht wies den Antrag zurück.
Der Aktivist, der ein Baumhaus in dem Wald errichtet hatte und dort sein Hab und Gut aufbewahrt, hatte in seinem Antrag unter anderem seine Rechte auf Unverletzlichkeit der Wohnung geltend gemacht, teilte eine Gerichtssprecherin mit. Das Waldstück, das Aktivisten seit Monaten besetzt haben, soll im Rahmen eines geplanten Autobahnausbaus gerodet werden.
Das Gericht entschied, die Allgemeinverfügung, die das Betreten der umstrittenen Waldfläche verbiete, sei rechtmäßig. Da sich in dem angrenzenden Rodungsgebiet Bäume mit einer Höhe von bis zu 40 Metern befinden, sei bei den anstehenden Fällarbeiten mit einer Gefahr für Leib und Leben von Personen zu rechnen, die sich in einem Umkreis von 90 Meter aufhielten. Aus diesem Grund sei die Sperrung des Waldstücks rechtmäßig und verhältnismäßig.
