Eilantrag gegen Demo-Verbot in Berlin von Verwaltungsgericht zurückgewiesen
Die Welt
Eine Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen in Berlin bleibt verboten. Das Verwaltungsgericht lehnte einen Eilantrag gegen das Verbot ab. Angemeldet waren 3500 Teilnehmer – zwei weitere Eilanträge liegen noch vor. Mehr dazu im Live-Ticker.
Das Berliner Verwaltungsgericht hat einen Eilantrag gegen das Verbot einer Demonstration von Gegnern der Corona-Politik zurückgewiesen. Das teilte ein Sprecher des Gerichts am Freitagnachmittag auf Anfrage mit. Der Eilantrag war von den Initiatoren einer für Sonntagvormittag geplanten Demonstration unter dem Motto „Friede, Freiheit, Wahrheit“ eingereicht worden. Dazu waren 3500 Teilnehmer angemeldet. Wie der Sprecher sagte, hat das Gericht die Einschätzung der Polizei zu möglichen Gesundheitsgefahren für den Fall, dass die Demonstration stattfinden sollte, bestätigt. Inzwischen seien zwei weitere Eilanträge gegen Demonstrationsverbote eingegangen. Bei einem davon geht es dem Sprecher zufolge um das Verbot einer Kundgebung auf der Straße des 17. Juni, zu der für Sonntag 22.500 Teilnehmer angemeldet waren. Dazu aufgerufen hat die Initiative „Querdenken 711“ aus Stuttgart.More Related News