
Eilanträge gegen NRW-Krankenhausplan gescheitert
n-tv
Die Reform der Krankenhauslandschaft in NRW trifft auf Widerstand der Kliniken. Nun hat das Düsseldorfer Verwaltungsgericht erste Entscheidungen getroffen.
Düsseldorf (dpa/lnw) - Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat Eilanträge von Kliniken gegen den NRW-Krankenhausplan zurückgewiesen. Die Entscheidung, dass ein Krankenhaus in Wesel bestimmte medizinische Leistungen nicht mehr erbringen darf, sei rechtmäßig, befand das Gericht.
Die Auswahlentscheidung des Landes zulasten der Klinik sei nicht zu beanstanden. Es sei vertretbar, sich bei der Schwere der Erkrankungen auf Kliniken mit hoher Qualität und Expertise zu konzentrieren, orientiert an den Fallzahlen. Dabei ging es um Leukämie- und Lymphom-Erkrankungen, Knie-Prothetik, Bauchspeicheldrüsen-Erkrankungen und Eierstock-Krebs.
Die Einschätzung, eine geringere Zahl von Anbietern medizinisch hochkomplexer Eingriffe werde zu einer Qualitätssteigerung führen, Wohnortnähe sei dabei nachrangig, stoße nicht auf Bedenken. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt werden.
