
Drittstaatenkonzept wäre praktisch schwer umzusetzen
n-tv
Bevor sie aus ihrem Amt scheidet, legt Innenministerin Faeser noch einen Bericht zu Asylverfahren in Drittstaaten vor. Dabei haben Experten verschiedene Asylmodelle geprüft. Rechtlich soll eine Auslagerung möglich sein. Aber die wirkliche Durchführung steht vor Hindernissen.
Eine Auslagerung von Asylverfahren in Drittstaaten oder Transitländer ist nach einer durch das Bundesinnenministerium veranlassten Prüfung grundsätzlich rechtlich möglich - sie ist jedoch mit hohen praktischen Hürden und Kosten verbunden. Entscheidend bei Kooperationen mit Drittstaaten sei daher "ein eng abgestimmtes gemeinsames Vorgehen der Europäischen Union", folgerte die scheidende Innenministerin Nancy Faeser von der SPD, die den Bericht vorlegte.
Darin hatten sich Expertinnen und Experten aus den Bereichen Migration und Recht mit verschiedenen Modellen beschäftigt. Das waren die - inzwischen aufgegebenen - Pläne Großbritanniens für Asylverfahren im ostafrikanischen Ruanda, Italiens Vereinbarung zu Asylverfahren in Albanien sowie das sogenannte Hinwegmodell, bei dem die Prüfung des Schutzstatus vor Erreichen europäischen Bodens in einem Transitstaat erfolgt. Zusätzlich fanden Gespräche unter anderem mit der EU-Kommission und dem UN-Flüchtlingshilfswerk statt.
