
Dorf verliert Streit um gesperrte Hängeseilbrücke "Geierlay"
n-tv
Mörsdorf (dpa/lrs) - Die Ortsgemeinde Mörsdorf hat den Rechtsstreit um die wegen Corona vorerst gesperrte Hängeseilbrücke Geierlay im Hunsrück verloren. Die einst jährlich von Hunderttausenden Ausflüglern genutzte Fußgängerbrücke gilt damit auch in der abflauenden Pandemie weiterhin als eine freizeitparkähnliche Einrichtung, die nur unter Einhaltung der entsprechenden Corona-Regeln betreten werden darf. Mörsdorf hat sich bislang personell außerstande gesehen, wie bei Freizeitparks alle Mindestabstände und Masken zu kontrollieren und alle Adressen zu erfassen. Daher hat die Polizei die Brücke mit Natodraht abgesperrt.
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz bestätigte nach Mitteilung vom Dienstag in einem rechtskräftigen Beschluss (Az. 6 B 10782/21.OVG) die Einstufung des Verwaltungsgerichts Koblenz, die Geierlay sei eine freizeitparkähnliche Einrichtung. Mörsdorf hatte in dem Eilverfahren dagegen argumentiert, die Brücke sei nur Teil eines Wanderwegs ohne Kassen, Tore und Zäune wie bei einem Freizeitpark. Das erschwere eine Kontrolle. Nach früheren Angaben der Tourist-Information Kastellaun jedoch hatten vor der Sperrung die Besucher "die Corona-Maßnahmen ignoriert. Auf der Brücke wurde kaum Abstand gehalten, für Selfies haben die Leute ihre Masken abgenommen." Auch das OVG sprach von einem Touristenmagnet: Im Corona-Jahr 2020 sei hier ein Spitzenwert von rund 322 000 Besuchern erreicht worden, davon etwa 60 000 alleine im August. Vor der schmalen Fußgängerbrücke über einem tiefeingeschnittenen Bachtal könnte es oft zu langen Warteschlangen kommen. Hier müsste die Gemeinde Mörsdorf regulierend eingreifen. Ihr Bürgermeister Marcus Kirchhoff sagte am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur, er kenne den OVG-Beschluss noch nicht und könne daher nicht sofort eine Stellungnahme abgeben.More Related News
