
Dobrindt hält trotz Urteil an Zurückweisungs-Praxis fest
n-tv
Drei Somalier wollen in Deutschland Asyl erbeten und werden abgeschoben. Ein Gericht erklärt das Vorgehen für rechtswidrig. Innenminister Dobrindt sieht dennoch keinen Handlungsbedarf. Er hält an seinem Vorhaben fest.
Trotz des Beschlusses des Berliner Verwaltungsgerichts hält Innenminister Alexander Dobrindt an seiner Anweisung fest, Asylsuchende bei Grenzübertritt zurückzuweisen. "Es gibt keinen Grund aufgrund einer Gerichtsentscheidung, die heute hier erfolgt ist in diesem Einzelfall, unsere Praxis zu verändern", sagte er auf einer kurzfristig anberaumten Pressekonferenz im Bundesinnenministerium. "Wir bleiben dabei."
Im zugrunde liegenden Fall ging es um zwei Männer und eine Frau aus Somalia, die mit dem Zug aus Polen nach Deutschland reisten. Sie wurden am Bahnhof Frankfurt (Oder) durch die Bundespolizei kontrolliert. Nachdem die Somalier ein Asylgesuch geäußert hatten, wurden sie noch am selben Tag nach Polen zurückgewiesen. Die Bundespolizei begründete die Zurückweisung laut Gericht mit der Einreise aus einem sicheren Drittstaat. Dagegen wehrten sich die Betroffenen per Eilverfahren. Die Beschlüsse sind nach Gerichtsangaben unanfechtbar.
