
Die Nießbrauch-Falle – was Sie beim Vererben Ihrer Immobilie unbedingt beachten müssen
Die Welt
Die Steuerlast für vererbte Immobilien ist mitunter groß. Deshalb kann es klug sein, noch zu Lebzeiten das Eigenheim zu schenken und ein Nießbrauchrecht zu vereinbaren. Im Idealfall lässt sich dadurch viel Geld sparen. WELT erklärt, worauf des dabei ankommt.
Die Steuerlast für vererbte Immobilien ist mitunter groß. Deshalb kann es klug sein, noch zu Lebzeiten das Eigenheim zu schenken und ein Nießbrauchrecht zu vereinbaren. Im Idealfall lässt sich dadurch viel Geld sparen. WELT erklärt, worauf des dabei ankommt. Die jetzige Erbengeneration ist eine Generation der künftigen Hauseigentümer: Laut Statista werden jedes Jahr in Deutschland 430.000 Immobilien vererbt, Tendenz steigend. Etwa 46 Prozent der Erbschaften enthalten Wohneigentum. Im WELT-Expertentalk zum Thema Erbschaftsstreitigkeiten erörterten der auf Erbrecht spezialisierte Anwalt Alexander Bars von der Berliner Kanzlei Legaris und Wirtschaftsredakteur Michael Fabricius einige Fallstricke bei der Immobilienerbschaft. Den vollen aufgezeichneten Erben-Kurs im Video finden Sie unter welt.de/erbstreit. Unter anderem ging es in dem Talk um Probleme bei Immobilienerbschaften und Pflichtanteilen. Ein häufiger Knackpunkt sind Schenkung und Nießbrauch von Immobilien. • Hinweise, wie Sie Pflichtteilsfallen vermeiden und Konflikte entschärfen. • Hintergründe zur Aufteilung und Bewertung verschiedener Vermögenswerte.









