DFB darf Vereine bei Fehlverhalten der Fans weiter bestrafen
Frankfurter Rundschau
Der Bundesgerichtshof entscheidet über verschuldensunabhängige Bestrafung bei Fanvergehen. Die Vereine dürfen weiter in die Pflicht genommen werden.
Karlsruhe - Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) darf Vereine weiterhin wegen des Verhaltens ihrer Anhänger und Zuschauer mit Geldstrafen belegen. Durch die Praxis würden keine elementaren Grundsätze der Rechtsordnung verletzt, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag (04.11.2021).
Die Strafen seien als reine Präventivmaßnahme zu bewerten, dies sei auch ohne Verschulden der Vereine zulässig. Geklagt hatte der Regionalligist FC Carl Zeiss Jena, der die Frage grundsätzlich klären lassen wollte - und nun auch in letzter Instanz unterlag. (Az. I ZB 54/20)
Der FC Carl Zeiss Jena hatte das Verfahren angestoßen. Die Thüringer sollen für Störungen von zwei Drittliga-Heimspielen und einer -Auswärtspartie 2018 insgesamt knapp 25.000 Euro zahlen. Geschäftsführer Chris Förster wollte das nicht hinnehmen. „Wir machen sämtliche Maßnahmen, die nötig sind“, sagte er nach der ersten BGH-Verhandlung am 1. Juli. „Wir werden für etwas bestraft, das wir nicht beeinflussen können.“