Deutscher Trans-Mann darf zu Recht als Mutter bezeichnet werden
Die Welt
Ein Streitfall aus Berlin-Schöneberg wurde am Europäischen Menschengerichtshof entschieden: Ein Trans-Mann, der ein Kind bekommen hat, darf in der Geburtsurkunde als Mutter geführt werden. Argumentiert wurde mit „biologischen Tatsachen“.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Beschwerde eines Trans-Mannes zurückgewiesen, der als Vater seines Kindes in die Geburtsurkunde eingetragen werden wollte.
In seinem am Dienstag in Straßburg veröffentlichten Urteil kommt das Gericht zu dem Schluss, dass eine schwerwiegende Diskriminierung nicht gegeben sei. Der Kläger war als Frau geboren worden und hatte ein Kind zur Welt gebracht, nachdem seine Identität als Mann bereits anerkannt worden war.
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