Demonstrationsrecht nicht beschneiden
Frankfurter Rundschau
Das geplante Gesetz für Versammlungen in NRW schränkt das Grundrecht ein. Deshalb muss es verhindert werden.
Im Januar 2021 legte der nordrhein-westfälische Innenminister Herbert Reul (CDU) seinen Vorschlag für ein Versammlungsgesetz für das Bundesland vor. Bisher gilt in Nordrhein-Westfalen (NRW) das Versammlungsgesetz des Bundes. Seit 2006 können die Länder Versammlungen selbst regeln. Der nordrhein-westfälische Entwurf wurde von Beginn an massiv kritisiert und als „Versammlungsverhinderungsgesetz“ bezeichnet. Das Bündnis „Versammlungsgesetz NRW stoppen! Grundrechte erhalten“ führt den breiten gesellschaftlichen Protest zusammen. Es gibt viele Gründe, sich zu versammeln – wie Arbeitskämpfe, Demonstrationen für Klimagerechtigkeit, Feiern von Fußballfans, Protest gegen rechte Aufmärsche und vieles mehr. Wer den Gesetzesentwurf liest, muss glauben, all dies seien kriminelle Handlungen und wer an ihnen teilnimmt, steht unter einem Generalverdacht. Während das durch das Grundgesetz gewährte Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis zu versammeln, weiterbesteht, wird eine Teilnahme erschwert. Dies geschieht auf zwei Arten: Einzelnen kann die Teilnahme an einer Versammlung vor deren Beginn untersagt werden. Das geschieht durch eine Meldeauflage, bei einer Polizeidienststelle vorstellig zu werden, was de facto ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit nach Artikel 8 des Grundgesetzes verhindert. Zudem werden Schritte eingeführt, die von einer Teilnahme abschrecken können – wie die Möglichkeit der Videoüberwachung von Versammlungen. Diese soll in Form von Übersichtsaufnahmen allein wegen der Größe einer Versammlung gerechtfertigt sein.More Related News