
Demo-Auflagen: Gericht folgt weitgehend Polizei Münster
n-tv
Rund 100 Neonazis und etwa 1.000 Gegendemonstranten werden in Münster erwartet. Die Polizei hat für den Aufmarsch der Rechten Auflagen erteilt. Diese sind nun gerichtlich weitgehend bestätigt.
Münster (dpa/lnw) - Im juristischen Streit um eine Demonstration von Rechtsradikalen am Samstag in Münster hat der Anmelder vor dem Verwaltungsgericht nach Angaben eines Gerichtssprechers in weiten Teilen eine Niederlage erlitten. Die Polizei hatte für die Versammlung am 19. Juli Auflagen erteilt.
Hintergrund war eine erste Demonstration am 5. Juli in Münster. Damals hatte die Polizei den Aufzug gestoppt, weil der Marsch und das Tragen von Fahnen zu sehr einem paramilitärischen Auftreten ähnelte und an nationalsozialistische Aufmärsche erinnerte.
Darauf erließ die Polizei für die angemeldete nächste Demonstration am Samstag Auflagen, durch die das Marschieren und das Zeigen vieler Flaggen untersagt wurde. In dem Eilverfahren hatten die Neonazis versucht, die Verfügung zu kippen. Das Gericht folgte nach Angaben eines Gerichtssprechers allerdings großteils der Einschätzung der Polizei.
