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Deggendorfer Mordprozess mit schwierigen Zeugenaussagen

Deggendorfer Mordprozess mit schwierigen Zeugenaussagen

n-tv
Sunday, May 29, 2022 06:55:54 AM UTC

Zum zweiten Mal wird das grausame Verbrechen an einer jungen Mutter aus dem Bayerischen Wald vor Gericht verhandelt. Angeklagt ist der Ex-Freund der 20-Jährigen. Die Aussagen etlicher Zeugen belasten ihn. Das Verfahren dauert an. Ein Zwischenstand.

Deggendorf (dpa/lby) - Es ist ein Fall von außergewöhnlicher Brutalität. Die Tötung einer 20 Jahre alten Frau aus Freyung im Oktober 2016 beschäftigt zurzeit die Justiz im niederbayerischen Deggendorf und lässt Prozessbeobachter teilweise sprachlos zurück. Angeklagt ist vor dem Landgericht der heute 28 Jahre alte Ex-Freund des Opfers. Die entscheidende Frage, die durch das Verfahren geklärt werden soll, lautet: Hat er die Mutter seines Sohnes erstochen, als sie schon schlief? Eine Tötung im Schlaf würde das Mordmerkmal der Heimtücke bedeuten. Das Urteil wird noch nicht wie einst geplant am Freitag (3.6.) gesprochen. Zusätzliche Prozesstage wurden anberaumt.

Etliche Zeugen sind in dem Prozess schon gehört worden. Ihre Aussagen haben Gewicht, und es fällt ihnen zum Teil sichtlich schwer, über die Tat zu sprechen. Es geht auch um grausame Details. Die Mutter des Opfers sitzt regelmäßig im Verhandlungssaal, direkt gegenüber dem Mann, der ihr die Tochter genommen hat. Bereits 2017 wurde der Angeklagte rechtskräftig verurteilt, damals vor dem Landgericht Passau wegen Totschlags. Nun droht dem Deutschen ein Mordurteil.

Im Fokus stehen Freunde des Täters und des Opfers, die im ersten Prozess zum Teil fälschlicherweise zugunsten des Angeklagten ausgesagt hatten. Die bisweilen widersprüchlichen Aussagen zu entwirren und mit unzähligen Chat-Nachrichten abzugleichen, ist nicht einfach. Hinzu kommt: Die Freundschaften und Beziehungen der Zeugen untereinander waren nicht immer stabil, manchmal sagte wohl einer etwas, nur um dem anderen weh zu tun und um es später wieder zurückzunehmen. Im Kern decken sich die Aussagen jedoch. Zu Prozessbeginn hatte der Angeklagte erklären lassen, die Zeugenaussagen, die zur Wiederaufnahme des Verfahrens führten, stimmten nicht. Die Verteidiger zweifeln an der Glaubwürdigkeit der Zeugen.

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