Das Urteil aus Warschau ist eine Kampfansage an die EU
Die Welt
Das polnische Verfassungsgericht erklärt, dass EU-Recht keinen Vorrang mehr vor polnischen Gesetzen hat. Damit verlässt das Land den europäischen Rechtsraum, ohne die Union jedoch politisch zu verlassen. Jetzt liegt es an der EU, zu reagieren.
Um 17.15 Uhr solle die Urteilsverkündung erfolgen: Als Gerichtspräsidentin Julia Przylebska nach den Abschlusserklärungen der Staatsanwaltschaft, der Vertreter des Außenministeriums und des polnischen Parlaments erklärte, dass die Richter sich nun zurückziehen würden, dürften viele Verhandlungsbeobachter ihren Ohren nicht getraut haben. Das polnische Verfassungsgericht hatte das Spektakel mit der Fallnummer K 3/21 schließlich schon etliche Male verschoben oder unterbrochen.
Die wenigsten Experten sind davon ausgegangen, dass das höchste polnische Gerichte den Streit mit der EU um den Abbau des Rechtsstaats ausgerechnet jetzt eskalieren würde. Immerhin hält die Kommission Gelder zurück, beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat sie Finanzsanktionen gegen Polen beantragt. Doch es ist anders gekommen.