Das Leben als Werbeblock
Süddeutsche Zeitung
Der Bundesgerichtshof erkennt an: Kommerz gehört bei Influencern dazu. Das ist richtig - solange sie nicht für die Werbung bezahlt werden.
Wer aus Karlsruhe ein kulturpessimistisch naserümpfendes Urteil zu den agilen Selbstvermarkterinnen auf Instagram erwartet hatte, der dürfte positiv überrascht sein. Der Bundesgerichtshof (BGH) lässt den Influencerinnen, die auf ihren Kanälen im privaten Plauderton Mode und Make-up empfehlen, einen großen Freiraum. Sie dürfen herzeigen, was sie toll finden, sie dürfen Markennamen nennen, ohne einen dicken "Vorsicht Werbung"-Balken einzublenden - solange sie nicht dafür bezahlt werden. Damit werden etwa Cathy Hummels und Leonie Hanne, die beim BGH ihr Konzept verteidigt haben, leben können.More Related News