Cum-Ex-Geschäfte waren kriminell - und sind keineswegs verjährt
Die Welt
Bei den umstrittenen Aktiengeschäften rund um den Dividendenstichtag handelt es sich um strafbare Steuerhinterziehung. So hat es nun der BGH entschieden. Allerdings müssen sich die Ermittler trotz verlängerter Verjährungsfrist sputen – und Hunderte Anleger zittern.
Schätzungen zufolge laufen noch Ermittlungen gegen mehr als 1000 Personen, wiederholt gab es Durchsuchungen bei Geldhäusern und Kanzleien. Der Schaden, der dem Fiskus durch Cum-Ex-Geschäfte entstand, wird insgesamt auf einen zweistelligen Milliardenbetrag geschätzt – von mehr als 30 Milliarden Euro ist die Rede. Die Richter des Bundesgerichtshofs lassen nun keinen Spielraum für Interpretationen, wie die Taten zu sehen sind. Das ist für Anleger eine Chance, doch gleichzeitig müssen sie zittern.More Related News