Corona-Regeln beim Reisen: Diese Änderungen gelten ab heute
Frankfurter Rundschau
Auslandsreisen sind ab Donnerstag (03.03.2022) mit weniger Auflagen verbunden. Die Corona-Regeln werden gelockert.
Berlin – Die vergangenen zwei Jahre war Reisen für viele mit einem mulmigen Gefühl verbunden. Auf der einen Seite war da die Unsicherheit, ob die Reise überhaupt stattfindet, auf der anderen Seite der Stress alle Corona-Regeln einzuhalten, damit einem wegen der strengen Auflagen nicht noch ein Strich durch die Rechnung gemacht wird.
Das ändert sich nun: Wie das Robert Koch-Institut auf seiner Internetseite mitteilt, gilt ab Donnerstag (03.03.2022) kein Land mehr als Corona-Hochrisikogebiet. Auch die Corona-Einreiseregeln werden gelockert. Besonders Familien mit Kindern sollen es künftig leichter haben, ein anderes Land zu besuchen. Ursprünglich war geplant, dass das Bundeskabinett die neue Einreiseverordnung von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) am Mittwoch (23.02.2022) verabschiedet. Wegen regierungsinterner Beratungen wurde dies zunächst verschoben. Nun informiert das RKI, dass die „Dritte Änderungsverordnung der Coronavirus-Einreiseverordnung“ ab Donnerstag (03.03.2022) in Kraft tritt.
Eine Einstufung als Hochrisikogebiet erfolgt nur noch, wenn in den jeweiligen Ländern Virusvarianten mit stärker krankmachenden Eigenschaften (höherer Virulenz) grassieren als die Omikron-Variante, die in Deutschland dominierend ist. „Es erfolgt somit keine Ausweisung mehr von Hochrisikogebieten aufgrund der Verbreitung der Omikron-Variante“, teilt das RKI mit. Zuletzt galten noch 62 Länder und Regionen als Hochrisikogebiete, darunter die meisten Nachbarländer Deutschlands. Sie alle werden am Donnerstag von der Liste genommen. Für diese Länder entfällt die elektronische Einreiseanmeldung.
Für Länder, die als Hochrisikogebiet eingestuft werden, gelten weiterhin bestimmte Einreiseregeln. Die Regeln wurden in der neuen Verordnung jedoch angepasst und zum Teil gelockert.
Personen, die aus Hochrisikogebieten zurückkehren und nicht vollständig geimpft oder genesen sind, müssen weiterhin für zehn Tage in Quarantäne. Frühestens nach fünf Tagen besteht die Möglichkeit, sich freizutesten. Nach einem Aufenthalt in einem Virusvariantengebieten dauert die Quarantäne weiterhin 14 Tage und eine vorzeitige Beendigung ist grundsätzlich nicht möglich.