Corona-Impfpflicht für Bundeswehrsoldaten bleibt bestehen
Die Welt
Wer in der Bundeswehr dient, muss gegen Covid-19 geimpft sein. Das entschied in Leipzig das Bundesverwaltungsgericht. Zwei Luftwaffenoffiziere hatten gegen die Aufnahme in die Liste der Pflichtimpfungen für Soldaten geklagt.
Für Bundeswehrsoldaten bleibt die Corona-Impfung verpflichtend. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies am Donnerstag die Klagen zweier Luftwaffenoffiziere gegen die Aufnahme der Covid-19-Impfung in die Liste der Pflichtimpfungen ab. Die Kläger sahen durch die Regelung unter anderem ihr Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit verletzt und forderten, die Impfung von der Liste zu streichen, hatten damit aber nun keinen Erfolg. (Az. BVerwG 1 WB 2.22 u.a.)
Seit Ende November besteht für Soldatinnen und Soldaten die Pflicht, die Corona-Schutzimpfung zu dulden, sofern dem keine medizinischen Gründe entgegen stehen. Grundlage ist das Soldatengesetz, das auch eine Impfpflicht für Tetanus, Hepatitis und andere Krankheiten vorsieht.